Es gibt eine Vielzahl von Dachflächen auf kirchlichen Immobilien, bei denen Photovoltaik-Anlagen schon lange machbar sind. Nun kommt die Möglichkeit für Kirchen hinzu: Anträge für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Sakralbauten sind im Bistum Limburg ab sofort genehmigungsfähig. Ein Beschluss, der dies bisher unmöglich machte, wurde aufgehoben.
Das betrifft - natürlich - auch Frankfurt mit seinen vielen Kirchen in allen Stadtteilen. "Diese Entscheidung war überfällig", sagt Marianne Brandt, Vorsitzende der Stadtversammlung der Frankfurter Katholik:innen, dazu. "Sie ermöglicht uns als katholische Kirche im Bistum Limburg nun, eine Montage ernsthaft zu bewerten. Der Denkmalschutz bleibt eine Hürde, ebenso wie Statik und Finanzierung. Ich erwarte, dass die Verwaltungsräte nun zügig solche Anlagen konkret planen." Dazu brauche es aber auch den Willen zur "ökologischen Umkehr" (Papst Franziskus in Laudato Si) auf allen Ebenen. "Hier gibt es reichlich Luft nach oben: Anders als zum Beispiel im Erzbistum Freiburg oder bei der Caritas gibt es kein Ziel für Klimaneutralität und keine darauf ausgerichteten Massnahmen. Das muss sich nun dringend ändern!" Brandt stellt fest: "Es warten einige harte Nüsse auf den Klimaschutzmanager und auf uns, die Schöpfungsverantwortung zu leben."
Ein Meilenstein
Auch das Netzwerk Frankfurter Eine-Welt-Gruppen begrüßt die Entscheidung. Sie sei "ein Meilenstein in Richtung Nachhaltigkeit und Bewahrung der Schöpfung im Bistum Limburg", teilt Oswald Bellinger im Namen des Netzwerks mit. "Die Entscheidung, auch Kirchendächer für Photovoltaik-Anlagen zugänglich zu machen, bietet nun unseren Kirchengemeinden die Chance, nicht nur energetisch ein Stück unabhängiger zu werden und mittelfristig Energiekosten zu sparen, sondern sind vor allem ein weithin sichtbares Zeichen, dass unser Bistum Limburg nun Ernst macht und mit gutem Beispiel vorangeht." Er fordert: "Damit es nicht bei Sonntagsreden bleibt, benötigen wir in den Pfarreien für die Realisierung eine ausreichende finanzielle Unterstützung, zum Beispiel durch die Einrichtung eines Klimafonds des Bistums. Dieser wäre darüber hinaus auch dringend nötig als finanzielle Grundlage für eine Gesamtstrategie zu mehr Klimagerechtigkeit, wie von der deutschen Bischofskonferenz gefordert und in anderen Bistümern schon partiell umgesetzt."
Stefan Hecktor, der in Höchst die "Kirche im Grünen" initiiert hat und dort erst vor wenigen Tagen eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen hat, reagiert ebenfalls erfreut. "Die Entscheidung des Bistums ist ein gutes Zeichen." Allerdings müsse man nun sehen, wie sich das Ganze konkret gestalten lässt. "Wichtig wäre es, das jetzt auch kurzfristig in den Pfarreien umzusetzen. Da habe ich so meine Zweifel. Deshalb schlage ich als ersten Schritt vor, das jeder Kirchort ein sogenanntes Balkonkraftwerk sich anschafft. Das ist unkompliziert, kostet nicht die Welt und ist sehr effektiv."
Eine gute Balance ist wichtig
Die bisher gültige Regelung und nun aufgehobene Regelung basierte auf einem Beschluss der Verwaltungskammer des Bistums aus dem Jahr 2008, der mit Rücksicht auf die Sakralität der Gebäude getroffen wurde. Bei der Entscheidungsfindung spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Grundsätzlich sollte immer hinterfragt werden, inwiefern der erzeugte Strom am Standort selbst benötigt wird. Sakrale Räume befinden sich manchmal in Gebäudekomplexen, die unterschiedlich genutzt werden. Kirchen und Kapellen haben unterschiedliche Baustile und Höhen, die Beschattung ist entsprechend hoch oder gering, die Dacheindeckung und auch die statischen Möglichkeiten des Daches sind zu beachten und nicht zuletzt spielen Fragen des Denkmalschutzes eine Rolle. Entscheidungen zur Errichtung einer PV-Anlage und zur Nutzung des erzeugten Sonnenstroms werden immer im Einzelfall zu treffen sein, sagte Generalvikar Wolfgang Pax, der den Schritt als "längst überfällig" bezeichnet. Bereits in der Vergangenheit wurden Photovoltaikanlagen im Bistum Limburg erstellt, aktuell werden bei Dachsanierungen und neu zu errichteten Gebäuden geprüft, inwieweit eine Photovoltaikanlage sinnvoll und zielgerichtet betrieben werden kann. Gerade bei Neubauprojekten, unter anderem im Bereich der Kitas und Schulen, hier ist zum Beispiel der Neubau der Ketteler LaRoche Schule in Oberursel zu nennen, sind Photovoltaikanlagen bereits umgesetzt oder geplant. „Die Entscheidung passt zu unseren Bestrebungen, immer mehr für den Klimaschutz zu tun und den Kirchengemeinden dazu die nötigen Handlungsspielräume zu geben“, so der Generalvikar. „Wie bei allen wichtigen Werten ist eine gute Balance zwischen Klima- und Denkmalschutz zu finden. Insbesondere Kirchen haben oft durch die West-Ost-Ausrichtung des Kirchenschiffes eine große nach Süden ausgerichtete Fläche“, erläutert Pax und fügt hinzu: „Die jetzt getroffene Entscheidung dient dem Klimaschutz und ist daher eine gute Nachricht zur Bewahrung der Schöpfung. Gleichzeitig wissen wir, dass wir vor großen Herausforderungen stehen und noch viele weitere Schritte folgen müssen.“
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