„Heute wird gesprungen“ – schon in der Andacht zum Auftakt der Tagung am 5. Juli 2023 des evangelischen Kirchenparlaments von Frankfurt und Offenbach setzte Prodekanin Amina-Bruch-Cincar ein Zeichen. Und tatsächlich „sprangen“ die Delegierten von Synode und Regionalversammlung. Bei zwölf Enthaltungen stimmten sie für die Bildung von zehn Nachbarschaftsräumen in dem Evangelischen Stadtdekanat, das Frankfurt und Offenbach umfasst. Der Prozess „ekhn2030“ der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sieht die Bildung von Nachbarschaftsräumen vor, zu denen sich Gemeinden zusammenschließen. Damit wird auf rückläufige Mitgliederzahlen reagiert, auf entsprechendes Abschmelzen finanzieller Ressourcen, auf geringen Nachwuchs bei Pfarrerinnen und Pfarrern. Zugleich soll damit auch die Sozialraumorientierung der kirchlichen Arbeit gestärkt werden. Festgelegt wurde die Zuordnung aller evangelischen Kirchengemeinden in Frankfurt und Offenbach zu einem der zehn Nachbarschaftsräume. Die einzelnen Nachbarschaftsräume müssen sich eine Rechtsform geben, das kann von Arbeitsgemeinschaft bis hin zu Fusionen reichen. Zu bilden sind Verkündigungsteams. Ihnen gehören Pfarrer:innen, Gemeindepädagogen und Gemeindepädagoginnen sowie die Kirchenmusiker:innen an. Zu klären sind die Standorte, wo wird zum Beispiel das Gemeindebüro angesiedelt. In Einzelfällen können es auch zwei Verwaltungseinheiten sein. Daher soll ein Gemeindebedarfs- und Entwicklungsplan aufgestellt werden. Neben den haushalterischen Fragen, muss auch über die Kirchenstandorte gesprochen werden. Und: Es soll ein Arbeitsprofil entwickelt werden. Der scheidende Stadtdekan Achim Knecht stellte bei der gestrigen Sitzung noch mal den bisherigen Prozess vor, die intensiven Gespräche mit den Kirchenvorständen, die zu dem breiten Konsens geführt haben. Im September 2022 war die Zahl der Nachbarschaftsräume beschlossen worden. In zehn Regionalkonferenzen haben der Stadtdekan und Prodekanin Amina Bruch-Cincar sowie Prodekan Holger Kamlah mit den Kirchenvorständen über die Neuordnungen beraten. Ein Gemeindestrukturausschuss wurde aus dem Kreis der Synodalen gebildet. Weder Knecht, noch Bruch-Cincar oder Kamlah verhehlten, dass die Beratungen auch Schmerzhaftes mit sich brachten. Es war aber auch die Rede davon, dass Gemeinden danach fragten, wann geht es los. Auf vielerlei Ebenen gab es zwischen den zukünftigen „Nachbarn“ bereits Beratungen, erste gemeinsame Aktivtäten. Kamlah sagte: „Die Rückläufe zeigen, dass sie alle schon ins Arbeiten gekommen sind.“ In zwei Fällen haben sich Gemeinden während der vergangenen Monate anders, als ursprünglich vorgesehen, zugeordnet. Die zwischen Gutleutviertel, Bahnhof und Westend ansässige Hoffnungsgemeinde hat sich für den Bereich Mitte-West statt Innenstadt ausgesprochen. Der Frankfurter Norden hätte gerne die Riedberggemeinde aufgenommen. Deren Kirchenvorstand hat sich jedoch für den Bereich Nordwest entschieden. In Offenbach, wo die zehn Gemeinden zukünftig einen Nachbarschaftsraum bilden, votierten acht der Gemeinden im Vorfeld der gestrigen Sitzung für einen gemeinsamen Raum, zwei, Markus- und Friedenskirchengemeinde, hatten sich für zwei Bereiche ausgesprochen. Vorgestellt wurde den Delegierten der Zeitplan bis zum Inkrafttreten der Neuordnung zum 1. Januar 2027. Einer der ersten Schritte wird für die Nachbarschaftsräume die Bildung von Steuerungsgruppen für den anstehenden Prozess sein. Der Beschluss für den Dekanatsstellenplan ist für September 2024 geplant. Die Entscheidung über die Gebäude muss bis Ende 2026 von der Dekanatssynode getroffen werden. Verschiedene Zwischenschritte für Beratungen und Entscheidungen sind terminiert. Pfarrer Andres Klein, Hoffnungsgemeinde, Vorsitzender des Gemeindestrukturausschusses, sprach von einem „entstehenden Prozess“, er ermutigte, sich auch Beratung zu holen. In einem Vergleich meinte er: Paare fingen ja auch nicht mit einem Ehevertrag an. Die Kirchengemeinden des Evangelischen Stadtdekanats Frankfurt und Offenbach sind in die Bereiche Nord-West und Süd-Ost aufgeteilt. Nicht einbezogen in die Neuordnung sind Personalkirchengemeinden. Deren Mitglieder kommen in der Regel nicht aus der Nachbarschaft, sondern schließen sich ihnen aus unterschiedlichen Gründen an. Die fünf in dem Beschluss genannten Personalkirchengemeinden sind die Französisch-Reformierte Gemeinde in Offenbach sowie in Frankfurt die Nord-Ost-, Christus-Immanuel-, die indonesische und die koreanische Gemeinde. Mit der Evangelisch-reformierten und der Französisch-reformierten Gemeinde in Frankfurt sollten noch Gespräche geführt werden, heißt es in dem Beschluss. Für die übrigen Gemeinden ist folgende Aufteilung vorgesehen: Dekanatsbereich Nord-West Nachbarschaftsraum (NBSR) 1 Frankfurt Süd-West: Paul-Gerhardt, Dankeskirchen, Martinus NBSR 2 Frankfurt West: Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim, Sindlingen, Regenbogen, Nied, Griesheim NBSR 3 Frankfurt Mitte-West: Bockenheim, Dreifaltigkeit, Frieden und Versöhnung, Cyriakus, Hoffnung NBSR 4 Frankfurt Nordwest:Lydia, Nordwest, Riedberg NBSR 5 Frankfurt Nord: Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Miriam, Harheim NBSR 6 Frankfurt Mitte-Nord: Nazareth, Kreuz, Festeburg, Bethanien, Michaelis, Dornbusch, Bethlehem, Emmaus, Andreas Dekanatsbereich Süd-Ost NBSR 7 Offenbach: Stadtkirchen, Johannes, Friedenskirchen, Mirjam, Markus, Lukas- und Matthäus, Bieber, Gustav-Adolf, Schlossgemeinde Rumpenheim, Erlöser NBSR 8 Frankfurt-Süd: Dreikönigs, Maria-Magdalena, Erlöser NBSR 9 Frankfurt-Innenstadt: Sankt Katharinen, Sankt Peters, Gethsemane, Sankt Pauls NBSR 10 Frankfurt-Ost: Bornheim, Wartburg, Luther, Marien, St. Nicolai, Philippus, Fechenheim
top of page
bottom of page
Comments